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Straßenzulassung

Straßenzulassung für den SEGWAY: Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der Elektro-Roller SEGWAY PT i2 darf ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren.

Die Verordnung über die Zulassung von „elektronischen Mobilitätshilfen“ hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert. Am 24. Juni 2009 wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Damit dürfen die Straßenversionen des SEGWAY Personal Transporter (i2) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen z.B. für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Formale Voraussetzungen für das Fahren von SEGWAYs im öffentlichen Straßenverkehr sind ein Mofa-Führerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung.

Der SEGWAYPoint Krefeld unterstützt Sie kompetent bei der Zulassung Ihres SEGWAY für den Straßenverkehr. Wir sorgen für die verkehrssichere Ausstattung, die erforderliche TÜV-Abnahme und die Zulassung.

Der startbereiten Übergabe Ihres für den Straßenverkehr zugelassenen SEGWAY steht somit nichts mehr im Wege, als einzige Voraussetzung neben dem Besitz eines gültigen Führerschein muss nur noch das Moped-Versicherungskennzeichen montiert werden.